Innentüren

Anforderungen
- Freie Durchgangsbreite 90cm
- Vor und hinter der Türe freie Rotationsfläche von 150 x 150cm
- Gesamter Türbereich ist horizontal, stufen- und absatzlos, kontrastreich zu gestalten
- Auf Seite der Türklinke ist ab Türschloss beidseitig ein hindernisfreier Abstand von 50cm einzuhalten
- Glastüren sind durch mind. 8cm breite durchgehende, gut sichtbare Markierungen in 25cm über dem Boden und in der Höhe zwischen 130 und 140cm zu kennzeichnen.
- Entspiegelte Materialien sind zu bevorzugen
- Empfohlen wird eine Überdachung bei Außentüren
- An die Örtlichkeit angepasste, ausreichend helle, gleichmäßige und blendfreie Beleuchtung
Achtung !
- keine Karusselltüren
- Karusselltüren nur in Verbindung mit zusätzlichen Flügel- oder Schiebetüren
- Obertürschließer sind zu vermeiden
- Notausgangstüren und Türen innerhalb von Fluchtwegen sind mit einer Panikstange auszustatten
- empfohlen wird das Anbringen von waagerrechten Griffstangen
Weitere Abmessungen
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Weitere Fotos
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> Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2007
Lesen Sie hier die Bestimmungen im Wortlaut
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