Informations- und Warnsysteme

Die Informationsübermittlung erfolgt unter Beachtung des sog. 2-Sinne-Prinzips, die Wahrnehmbarkeit von Informationen durch mind. zwei der Sinne (Sehen, Hören, Fühlen) Visuelle Informationen Auditive Informationen
Anforderungen an visuelle Informationen
- Übertragung visueller Informationen über Formen, Kontraste, Helligkeit, Farben und Farbkombinationen
- Eine einfache, regelmäßige und einheitliche Struktur erreicht einen Widererkennungseffekt
- Beachtung des Sehwinkels für Schrift- und Symbolgrößen
- Gestaltung der Informationen nach deren Zweck bzw. deren Priorität
Schwarz auf Gelb -> Warnung Weiß auf Rot -> Gefahr Weiß auf Blau -> Hinweis Weiß auf Grün -> Sicherheit - Braille-Schrift (Hinweisschilder, Getränke- und Speisekarten)
Anforderungen an schriftliche Information
- Kontrastreiche Farbgebung zum Hintergrund und angemessene Leuchtdichte
- Ausreichend große Symbole in Abhängigkeit von Sehwinker und Entfernung der Betrachtung
Anforderungen an auditive Informationen
- Induktive Höranlagen in öffentlichen Räumen
- Schriftliche Informationen
- Bildform oder Symbole
- Gebärden Sprache
- Lippenlesen bzw. orales Ablesen
Weitere Fotos
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> Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2007
Lesen Sie hier die Bestimmungen im Wortlaut
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