Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Informations- und Warnsysteme


Die Informationsübermittlung erfolgt unter Beachtung des sog. 2-Sinne-Prinzips, die Wahrnehmbarkeit von Informationen durch mind. zwei der Sinne (Sehen, Hören, Fühlen)
Visuelle Informationen
Auditive Informationen


Anforderungen an visuelle Informationen

  • Übertragung visueller Informationen über Formen, Kontraste, Helligkeit, Farben und Farbkombinationen
  • Eine einfache, regelmäßige und einheitliche Struktur erreicht einen Widererkennungseffekt
  • Beachtung des Sehwinkels für Schrift- und Symbolgrößen
  • Gestaltung der Informationen nach deren Zweck bzw. deren Priorität
    Schwarz auf Gelb -> Warnung
    Weiß auf Rot -> Gefahr
    Weiß auf Blau -> Hinweis
    Weiß auf Grün -> Sicherheit
  • Braille-Schrift (Hinweisschilder, Getränke- und Speisekarten)


Anforderungen an schriftliche Information

  • Kontrastreiche Farbgebung zum   Hintergrund und angemessene Leuchtdichte
  • Ausreichend große Symbole in Abhängigkeit von Sehwinker und Entfernung der Betrachtung


Anforderungen an auditive Informationen

  • Induktive Höranlagen in öffentlichen Räumen
  • Schriftliche Informationen
  • Bildform  oder Symbole
  • Gebärden Sprache
  • Lippenlesen bzw. orales Ablesen

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> Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2007
Lesen Sie hier die Bestimmungen im Wortlaut

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