Dienststelle für Personen mit Behinderung |
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Sens (Freundschaft, Liebe, Partnerschaft und Sexualität)Beratungsdienst SENS (Dienst zur Beratung und Information bei Fragen zu Freundschaft, Liebe, Partnerschaft und Sexualität) Ziel dieses Dienstes ist es, dem Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, sich in seiner Ganzheit zu entdecken und zu verwirklichen. Sexuelle Aufklärung gibt dem Menschen die Möglichkeit, sich als Mann oder Frau zu erfahren und zu behaupten. Für jeden Menschen ist es wichtig, dass er sein Leben seinen Fähigkeiten entsprechend selbst gestalten kann, dass er in allen Bereichen, die ihn betreffen, mitreden und mitentscheiden kann.Sexualität ist ein Merkmal der Selbstbestimmung und der Selbstständigkeit. Sie ist ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen und ein zentraler Bestandteil seiner Identität und Persönlichkeitsentwicklung. Die Menschenrechte sprechen Personen mit Behinderung das Recht auf Selbstbestimmung und ausgelebter Sexualität zu. Doch ihre unmittelbare Umgebung ist mit diesem Recht häufig überfordert. In manchen Fällen gesteht man den Personen mit einer Behinderung Sexualität zu, in anderen Fällen ist Sexualität ein Tabu und steht unter Verbot. Durch Aufklärung im weitesten Sinne lernt die behinderte Person, sich selbst, seine Fähigkeiten und Grenzen besser kennen. Er erlangt ein besseres Selbst- und Körperbild, eine Sexualität, die besser verstanden und erlebt werden kann. Selbstwert, Selbstvertrauen, Selbstkenntnis, Selbstbehauptung sind die Angelpunkte der Arbeit dieses Dienstes. Ein selbstbewusstes affektiv erfülltes Leben stellt den besten Schutz vor jeglichem Missbrauch dar. Prinzipiell wird in der Arbeit des Dienstes zwischen körperlich oder geistig behinderten Menschen unterschieden. Die Grundsätze für die Aufklärung sind für behinderte und nicht behinderte Personen gleich. Selbstverständlich wird die Vorgehensweise den Umständen und den Möglichkeiten der Personen angepasst. Beispielsweise gibt es bei geistig behinderten Menschen eine zusätzliche Hürde, da sich das Erlernen von Fertigkeiten anders als üblich gestaltet. Kinder lernen durch Beobachten, Fragen und Ausprobieren. Ein geistig behindertes Kind wird weniger fragen. Es nimmt oft die Dinge hin, so wie es sie sieht. Es hinterfragt kaum oder gar nicht und hat kaum oder gar nicht die Gelegenheit, sich mit seines Gleichen darüber auszutauschen. Daher gilt es nicht auf Fragen zu warten, sondern die Informationen in adäquaten Momenten zu vermitteln, sowie eine angemessene Beratung sicherzustellen. Der Dienst richtet sich bei allen Themen, die im weitesten Sinn mit Gefühlen, Beziehungen und Sexualität zu tun haben, sowohl an Betroffene als auch an Angehörige und Mitarbeiter von Einrichtungen und Diensten. Dabei kann offen und ohne Vorbehalt (und im Vertrauen) über Ängste, Bedürfnisse, Wünsche, usw. gesprochen werden. Den Menschen mit Behinderung und ihrem Umfeld sollen die Mittel an die Hand gegeben werden, damit die Betroffenen ihr affektives, partnerschaftliches und sexuelles Leben sowie die erforderlichen Sozialkompetenzen selbstbestimmt erfahren können. Dabei werden persönliche Grenzen ermittelt und respektiert. Der Dienst nutzt in seiner Arbeit die Informationsabende, Seminare, Einzel-, Gruppen- oder Paargespräche nicht nur für die sexuelle Aufklärung, sondern auch für die Ausarbeitung und Verbesserung von sozialen Komponenten und Fertigkeiten.Die Gefühlswelt nimmt dabei einen großen Platz ein; sie ist ausschlaggebend für jede Freundschaft, Partnerschaft oder sexuelle Beziehung.
Themen wie „Wie respektiere ich mich und den Anderen?“, „Wie finde und behalte ich Freunde?“ „Wie pflege ich mich?“ werden erörtert. Wichtig dabei ist, dass die Person mit Behinderung selbst zu Wort kommt.
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