Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Hilfsmittel


Als Anspruchsberechtigte für die Hilfen im Bereich der materiellen und sozialen Hilfe gelten Privatpersonen, die entweder:
  • unter 65 Jahre alt sind. Diese können insofern sie die spezifischen Bedingungen erfüllen, alle im Buch der Regelungen vorgesehenen Regelungen in Anspruch nehmen.
  • über 65 Jahre alt sind (auch wenn sie vor Erreichen des Alters von 65 Jahren eine Dienstleistung im Bereich der materiellen und sozialen Hilfen der DPB aufgrund des Dekretes vom 19. Juni 1990 in Anspruch genommen haben. Sie können ausschließlich in den Genuss der Regelungen 15.1., 15.2., 15.3. (Wohnungsanpassungen im Bad und im Schlafzimmer) kommen. Alle „wiederverwendbaren Hilfsmittel (inklusive Treppenliftsysteme)“ werden ihnen über ein System der Ausleihe zur Verfügung gestellt.
In allen Fällen dienen die materiellen und sozialen Hilfen für Personen mit Behinderung zur sozialen Integration der Person. Die seitens der DPB zu gewährende Hilfe ist einfach und zweckmäßig. Betreffend die Bezuschussung von Hilfsmitteln bedeuten entstandene Kosten zwangsläufig Zusatzkosten, welche eine nicht behinderte Person unter gleichen Umständen nicht zu tragen hat.

Eine Bezuschussung im Rahmen der materiellen Hilfen unterliegt dabei folgenden Kriterien (Auszüge aus dem Buch der Regelungen):
  • Das beantragte Hilfsmittel muss dem Antragsteller dienen, die Selbstständigkeit zu vergrößern bzw. zu ermöglichen und zu einer größeren sozialen bzw. beruflichen Eingliederung verhelfen.
  • Der Antragsteller ist aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage entsprechend seinen Bedürfnissen die gezielten Tätigkeiten selbstständig, ohne dieses Hilfsmittel, auszuführen.
  • Das beantragte Hilfsmittel muss den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Antragstellers voll entsprechen.
  • Der Antragsteller muss sein Leben lang oder zumindest für längere Zeit auf das beantragte Hilfsmittel angewiesen sein.
  • Das beantragte Hilfsmittel bedeutet eine wesentliche Erleichterung für pflegende Drittpersonen, denn ohne dieses Hilfsmittel wäre die Pflege stark erschwert oder sogar unmöglich.
  • Das beantragte Hilfsmittel wird von der Krankenkasse oder von einer anderen Organisation weder zur Verfügung gestellt noch bezuschusst, bzw. es bleibt trotz Beteiligung der Krankenkasse ein Eigenleistungsbeitrag für den Antragsteller.
Wir beraten und unterstützen Sie beim Ankauf von individuellen Hilfsmitteln, Geräten, spezifischen Anpassungen und beim behindertengerechten Bau oder Umbau Ihrer Wohnung.
Das Buch der Regelungen für die materiellen und sozialen Hilfen steht zum Herunterladen zur Verfügung. In diesem Dokument finden Sie alle Hilfsmittel, die von der Dienststelle bei einer Anschaffung bezuschusst werden können. Das Buch der Regelungen wird regelmäßig von der Dienststelle aktualisiert.

Kontakt:


Iris MALMENDIER: 080/ 22.91.11 | iris.malmendier@dpb.be

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