Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Die ganze Welt des Internets für alle zugänglich

In Leichter Sprache... In Leichter Sprache...
Das Internet gehört allen.
Hier erhält jeder Informationen.
Aber es gibt oft Hindernisse.

Das sind zum Beispiel Hindernisse für Menschen mit Sehbehinderung:
- Bilder, die nicht beschrieben werden
- viele bunte Farben

Das ist zum Beispiel ein Hindernis für Menschen mit körperlicher Behinderung:
- keine Steuerung mit Tastatur

Das ist zum Beispiel ein Hindernis für Menschen mit Lese- oder Verständnisschwierigkeiten:
- schwere Sprache

Wir haben unsere Webseite angepasst.
Jetzt können sich noch mehr Menschen informieren.

Weitere Informationen unter Telefon 080 / 229111, Fax 080 / 229098, E-Mail info@dpb.be



Computer und das Internet sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie bereichern unser Leben.
Dies gilt genauso für 70 Millionen Menschen mit Behinderung in Europa. Ihre Bedürfnisse kommen allen Nutzern des Internets zugute: Schriftvergrößerung bei Sehschwäche, leichte Sprache für Surfer mit Lese- oder Verständnisschwierigkeiten, alternative Bildtexte für blinde User, ...
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Information. Daher ist es unabdingbar, dass öffentliche Dienste wie Behörden, Gemeinden, ... ihre Webseiten zugänglich gestalten. 

Außerdem: 70 Millionen potenzielle Kunden werden Ihnen eine zugängliche Webseite danken – auch sie nutzen Online-Versandhandel, die Webseite des Reisebüros für den nächsten Urlaub oder den Online-Auftritt eines Restaurants für die nächste Familienfeier.
 
UN-Konvention wird auch in der DG umgesetzt
Auch Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkten Zugang zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets,  erhalten.
Die UN-Konvention vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die am 11. Mai 2009 auch die Deutschsprachige Gemeinschaft ratifiziert hat, sichert diesen gleichberechtigten Zugang zu Informationen.
Die DPB  ist in der DG zuständig für eine fachgerechte Beratung bei der Umsetzung der UN-Konvention. Hierzu gehört beispielsweise die zugängliche Gestaltung von Webseiten.

Was sind zugängliche Webseiten?
Zugängliche Webseiten sind so programmiert und gestaltet, dass sie von behinderten und nicht behinderten Menschen gleichermaßen und unabhängig von technischen Vorraussetzungen und persönlichen Fähigkeiten genutzt werden können.
Zugängliches Webdesign ist die Kunst, Webseiten so zu gestalten, dass jeder sie nutzen und lesen kann.


> www.dpb.be – Wie eine "zugängliche" Website aussehen soll
Was unsere Fachleute für einen leichteren Zugang so alles verändert haben. - Die "Richtschnur" als Empfehlung für Web-Gestalter und Produzenten.

> Aus der Sicht des Fachmanns
Web-Marketing-Spezialist Harald Mathie: Es ist an der Zeit, die Dinge anzupacken und in die Tat umzusetzen

> Tipps für Webbesucher, Webdesigner und Webredakteure
Hier entsteht eine Sammlung von wertvollen praktischen Tipps

> Ratgeber-Links
Wir recherchierten im Internet, unsere Website Empfehlungen zum Thema Zugänglichkeit

> Die UN-Konvention im Wortlaut
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006.

> Sensibilisierungskampagne
Mehr Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung im Umgang mit den Modernen Medien (PDF)

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn diese Seiten noch nicht vollständig sind. Unser Fachleute arbeiten in guter Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Dienststelle am weiteren Ausbau des Themas und an möglichst "machbaren" Lösungen zur Umsetzung der UN-Konvention. Wir ergänzen und aktualisieren in regelmäßigen Abständen und sind gespannt auf Ihre Kritik und Ihre Anregungen.

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