Dienststelle für Personen mit Behinderung |
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Die Umsetzung des Aktionsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung - der durch den bei der DPB angesiedelten Focal Point im Auftrag der Regierung in den vergangenen Jahren erarbeitet wurde - erfordert eine koordinierte und transversale Herangehensweise und kann daher nicht durch die DPB allein geschehen. Daher wird dieser Aktionsplan im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes II umgesetzt.
Für weitere Fragen zu diesem Aktionsplan können Sie sich gerne an den Koordinator des Focal Points, Herrn Joel Arens, 080/22.91.11 oder joel.arens@dpb.be wenden. Der Start-Service verfügt über Fachwissen und verschiedene Instrumente, um die Menschen mit einer Beeinträchtigung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu begleiten. Dabei sind die Fähigkeiten und Interessen der Menschen der Ausgangspunkt. Dieses Infoblatt ist der unterstützen Beschäftigung in den Betrieben des ersten Arbeitsmarktes gewidmet. Die beiden anderen Standbeine der Beschäftigung für Menschen mit Behinderung sind die spezialisierten Einrichtungen (z.B. die Beschützenden Werkstätten) und die Sozialökonomie. Im Vergleich zu diesen beschäftigen die Betriebe des ersten Arbeitsmarktes die meisten Menschen mit Behinderung.
Seit dem 1. September 2014 ist es nicht mehr möglich einen Antrag auf Vermögensverwaltung, verlängerte Minderjährigkeit bzw. Entmündigung oder einen gerichtlich bestellten Rechtsbeistand zu stellen. Diese wurden am 1. September 2014 durch ein neues Statut zum Schutz der Person mit Behinderung ersetzt. Dieses bietet 2 Möglichkeiten: die außergerichtliche Schutzmaßnahme und die gerichtliche Schutzmaßnahme.
In dieser Ausgabe des Infoblatts finden Sie eine Sonderrubrik über die 20 Jahre Wohnressourcen in der DG, sowie eine Reportage über die Sommerlager 2014, einen Bericht über Menschen mit infantiler Zerebralparese, eine Fotoreportage und einen Artikel über den Europäischen Freiwilligendienst in Erasmus+.
Viel Spaß beim Lesen! Der „Begleitdienst Wohnen-Familie-Freizeit“ vermittelt Menschen mit Behinderung in offene Wohnformen (auch Wohnressourcen genannt).
Derzeit nutzen rund 40 Personen dieses Wohnangebot als permanente Wohnform. Weitere 20 Personen nutzen die Aufnahme in Wohnressourcen gelegentlich an Wochenenden und in Ferienzeiten.
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