Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Über die UN Konvention


Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung erweckt mitunter bei einigen Verwunderung, da sie die Menschen als das annimmt, was sie sind. Als Menschen wie alle anderen, die aber aufgrund von erlebten Barrieren ein wenig anders sind. Die UN-Konvention fordert uns auf nachzudenken, ob wir nicht alle einzigartig sind, ob wir nicht alle Stärken und Schwächen haben, ob es nicht Zeit ist, Barrieren abzubauen, ob Menschen mit Behinderung nicht auch überall miteinbezogen sein sollen.

Die Broschüre "Ich bin zuerst einmal ein Mensch" soll dazu beitragen, den Geist der UN-Konvention zu verstehen und die Menschen mit Behinderung als das wahrzunehmen und zu respektieren, was sie zuerst einmal sind: als Menschen.

Die UN Konvention ist ein internationaler Menschenrechtsvertrag. Auch wenn die UN Konvention ein junger Rechtstext ist, so schafft sie keine neuen Rechte, sondern beschreibt eingehend, wie Personen mit Behinderung den Zugang zu ihren Menschenrechten erhalten, der für Andere selbstverständlich ist. Die DPB erarbeitet als so genannter Focal Point zurzeit einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft: der Aktionsplan "DG Inklusiv 2025"

Die UN-Konvention soll aber nicht nur ein Rechtstext sein, der mit Verpflichtungen verbunden ist, die DPB möchte für die Umsetzung der Konvention mit positiven Beispielen werben. Der Inklusionpreis wird Projekten und Iitiativen in vielen verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft verliehen, die das Miteinander und das Einbeziehen von Menschen mit und ohne Behinderung fördern.

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 11. Mai 2009, und Belgien am 2. Juli 2009, die UN-Konvention ratifiziert. Die Dienststelle für Personen mit Behinderung hat anlässlich ihres zwanzigjährigen Bestehens auch eine gekürzte Fassung in leichter Sprache herausgegeben.


Kontakt:

Joel ARENS: 080/ 22.91.11 | joel.arens@dpb.be

 

 

 
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