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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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Umkleidekabinen - Neue Gesetzgebung1.12. Anforderungen an Umkleidekabinen - Umkleideräume sind mit hochklappbaren Sitzbänken (Sitzbankhöhe 50 cm über dem Fußboden bei einer Mindestsitztiefe von 40 cm) auszustatten. - Für Anforderungen an Türen in Umkleidekabinen siehe Punkt 1.9.3. - Der Raum ist so zu gestalten, dass auch eine Hilfsperson ausreichend Platz hat. - Vor den Sitzbänken ist eine freie Rotationsfläche von mindestens 150 x 150 cm vorzusehen. - Sitzbänke sind über die gesamte Kabinenbreite anzuordnen. - Beidseitig neben den Sitzbänken sind 60 cm lange Haltegriffe in Winkelform in einer Höhe von 85 cm anzubringen. - In der Nähe der Sitzbank befinden sich mehrere Kleiderhaken in einer Höhe von mindestens 140 cm.
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