Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Umkleidekabinen - Neue Gesetzgebung


Aus dem Erlass der Regierung der DG:

1.12. Anforderungen an Umkleidekabinen

- Umkleideräume sind mit hochklappbaren Sitzbänken (Sitzbankhöhe 50 cm über dem Fußboden bei einer Mindestsitztiefe von 40 cm) auszustatten.

- Für Anforderungen an Türen in Umkleidekabinen siehe Punkt 1.9.3.

- Der Raum ist so zu gestalten, dass auch eine Hilfsperson ausreichend Platz hat.

- Vor den Sitzbänken ist eine freie Rotationsfläche von mindestens 150 x 150 cm vorzusehen.

- Sitzbänke sind über die gesamte Kabinenbreite anzuordnen.

- Beidseitig neben den Sitzbänken sind 60 cm lange Haltegriffe in Winkelform in einer Höhe von 85 cm anzubringen.

- In der Nähe der Sitzbank befinden sich mehrere Kleiderhaken in einer Höhe von mindestens 140 cm.

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