Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Toilettenräume - Neue Gesetzgebung


Aus dem Erlass der Regierung der DG:

1.9. Toilettenräume

In jeder geschlechtsspezifischen WC-Anlage ist ein behindertengerecht gestalteter Toilettenraum vorzusehen.
Wenn ausschließlich nicht geschlechtsspezifische Toiletten vorhanden sind, müssen diese behindertengerecht gestaltet sein.

Die behindertengerecht gestalteten Toilettenräume sind mit einem Handwaschbecken auszuführen.

In Toilettenräumen dürfen sich die freien Rotationsflächen überlappen.


1.9.1. Anforderungen an WC-Becken

- Die Tiefe des WC-Beckens beträgt 70 cm. WC-Becken mit Spülkasten können als Rückenlehne dienen und sind zu empfehlen. Empfohlen werden wandhängende WC-Becken.

- Die Oberkante des WC-Sitzes befindet sich 48 cm über dem Fußboden.

- Beidseitig des WC-Beckens sind Stützgriffe in einer Höhe von 85 cm (Oberkante über dem Fußboden) und einer Länge von mindestens 85 cm anzubringen. Der Abstand zwischen den Haltegriffen beträgt 70 cm (Achsenabstand) und weist beidseitig einen Abstand von 35 cm von der Achse des WC-Beckens auf. An der anfahrbaren Seite des WC-Beckens ist der Stützgriff als Dreh-Klapp-Griff auszuführen. Empfohlen werden Stützgriffe mit integriertem Papierrollenhalter.

- Bei der Wahl des Druckspülers ist auf einen großflächigen Taster zu achten.

- Das WC-Becken muss sowohl von vorn als auch von mindestens einer Seite anfahrbar sein. Die Mindestbreite für das seitliche Anfahren beträgt mindestens 95 cm ab WC-Becken. Die freie Rotationsfläche vor dem WC-Becken beträgt mindestens 150 x 150 cm.
o In Gebäuden mit mehreren behindertengerechten WC-Anlagen sollten von unterschiedlichen Seiten anfahrbare WC-Becken angeordnet werden.
o Ist nur eine behindertengerechte WC-Anlage geplant, wird empfohlen, dass das WC-Becken von beiden Seiten anfahrbar gestaltet wird.


1.9.2. Anforderungen an Handwaschbecken

- Die Beckenvorderkante des Handwaschbeckens ist nach innen gewölbt.

- Das Handwaschbecken ist in voller Tiefe unterfahrbar.

- Die Oberkante des Handwaschbeckens befindet sich 80 cm über dem Fußboden. Die Beinfreiheit unterhalb des Waschbeckens beträgt in einer Tiefe von 30 cm mindestens 67 cm bis zum Fußboden.

- Handwaschbecken sind mit Flacheinbau-oder Unterputzsiphon auszustatten.

- Vor dem Handwaschbecken befindet sich eine freie Rotationsfläche von mindestens 150 x 150 cm.

- Eine leichtgängige Einhebelmischarmatur mit langem, ergonomisch geformtem Griff ist einzusetzen.

- Aufhanghöhe für Wandaufbauspiegel: Unterkante 90 cm über dem Fußboden – Aufhanghöhe für Kippspiegel: Unterkante 130 cm (mit Schrägstellungs-bzw. Höhenverstellmöglichkeit) über dem Fußboden.

- Vorzusehen sind sowohl Windeleimer (Oberkante: 65 cm), Papierspender (Entnahmehöhe: [] 90 cm) als auch Seifenspender (Entnahmehöhe: [] 90 cm).


1.9.3. Anforderungen an Türen

- Türen im Sanitärbereich müssen mit einem von außen öffnenden Schließsystem versehen sein.
- Vor und hinter den Türen ist (ggf. außerhalb des Schwenkbereiches der Tür) eine freie Rotationsfläche von mindestens 150 x 150 cm vorzusehen.

- Flügeltüren:
  • Die lichte Durchgangsbreite beträgt mindestens 90 cm.
  • Die Aufschlagrichtung geht nach außen.
  • Auf der Innenseite des Türblatts befindet sich ein waagerechter Haltegriff auf der gesamten Türblattbreite in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden.

- Schiebetüren:
  • Die lichte Durchgangsbreite beträgt bei geöffneter Tür mindestens 90 cm.
  • Beidseitig sind senkrechte,k mindestens 80 cm lange Haltegriffe mit einer Unterkante von 60 cm über dem Fußboden anzubringen.
  • Bei geschlossener Türe beträgt der Abstand zwischen Achse, Haltegriff und Türrahmen [] 10 cm.
  • Die Türverriegelung befindet sich [] 50 cm über dem Fußboden.

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