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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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Schlafzimmer - Neue Gesetzgebung1.13. Anforderungen an Schlafzimmer - Die lichte Durchgangsbreite der Schlafzimmertür beträgt mindestens 90 cm. Hinter der Schlafzimmertür ist eine freie Rotationsfläche von mindestens 150 x 150 cm vorzusehen. Weitere Anforderungen siehe Punkt 1.3. - Im Schlafzimmer sind freie Bewegungsflächen von mindestens 150 cm neben dem Bett und mindestens 150 cm vor dem Schrank zu gewährleisten. Entlang aller Einrichtungsgegenstände muss zusätzlich eine Mindestdurchfahrtsbreite von 90 cm gewährleistet sein. - Der Schrank verfügt über leichtgängige Schiebetüren und eine Kleiderstange in einer Höhe von mindestens 140 cm. - Die Einzelbettgröße beträgt mindestens 90 x 200 cm. Für Doppelbetten sind zwei zusammengestellte Einzelbetten zu empfehlen. - Die Betthöhe beträgt 50 cm. - An der Längsseite des Bettes ist mindestens eine Ablagefläche in einer Tiefe von mindestens 30 cm angebracht. - Darüber hinaus sind Duschen, Badezimmer, Toiletten und Handwaschbecken in unmittelbarer Nähe des Schlafzimmers anzuordnen. - Die Brüstungshöhe von Schlafzimmerfenstern befindet sich höchstens 70 cm über dem Fußboden.
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