Erschließungswege

Anforderungen innerhalb eines Gebäudes an Gebäudeeingängen, Flure, Schleusen
- Oberfläche horizontal, hart, rutsch hemmend, stufen- und absatzlos, ohne Hindernisse und Löcher
- Gegenstände die in den Verkehrsweg hineinragen: kontrastreich markieren und bis zum Boden verkleiden
- Stufen innerhalb von Gebäudezugangswegen sind nicht zulässig
- Durchgängige, hindernisfreie Mindestbreite von 120cm!
Achtung
- Flure mit einer Mindestbreite dürfen durch nichts in ihrer Breite eingeschränkt werden
- Bei einer Mindestbreite von 120cm sind Türen mit Aufschlagrichtung in den Flur nicht zulässig!
- automatische Flügeltüren sind zu vermeiden
- bei automatischen Flügeltüren ist bei der Festlegung der Lage der Taster bzw. der Bewegungsmelder auf einen entsprechenden Abstand zur Türe zu achten
Weitere Abmessungen
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