![]() |
Dienststelle für Personen mit Behinderung
|
![]() |
||||||||||||||||||||||||||
|
Überbrückung von Höhenunterschieden innerhalb eines GebäudeWeniger als 3 Stufen sind innerhalb von Erschließungswegen nicht zulässig Ab der dritten Stufen handelt es sich um ein Treppenbauwerk Hilfen zur Überwindung von Höhenunterschieden
Achtung !
|
![]()
|
||||||||||||||||||||||||||
Home | Über uns | Angebote | Zugänglichkeit | UN-Konvention | Links | Kontakt Impressum | Datenschutz |
|