Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Empfangs- und Schalterräume - Neue Gesetzgebung


Aus dem Erlass der Regierung der DG:

1.5. Anforderungen an Empfangs-und Schalterräume

Schalter sind Standorte, an denen geschäftliche Vorgänge mit Kunden bzw. mit Zielgruppen abgewickelt werden, z.B. Theken in Geschäften oder Behörden, Post-und Bankschalter, Ticketverkauf für den öffentlichen Verkehr, Kinos, Theater, Ausstellungen, Museen, usw.

- Eine freie Rotationsfläche von mindestens 150 x 150 cm vor dem Schalter und der Theke ist zu gewährleisten.

- Die Unterfahrbarkeit von Theken und Schaltern ist mit einer Breite von mindestens 90 cm bei einer Unterkantenhöhe von mindestens 75 cm, und einer Oberkantenhöhe von 80 cm in einer gesamten Tiefe von mindestens 60 cm zu gewährleisten.

- Schalterräume hinter Glasfronten sind zusätzlich mit einer vorversetzten Scheibenfront auszustatten.

Die Scheibenfront kann entweder geöffnet werden oder es ist eine Sprechanlage mittels Lautsprecher oder Kopfhörer verfügbar, um eine direkte Verständigung zu ermöglichen.

Die Glasflächen sind durch mindestens 8 cm breite, durchgehende, eindeutige, gut sichtbare und sich von der Umgebung abhebende Markierungen in mittlerer Sichthöhe zwischen 130 und 140 cm erkennbar zu machen.

Die Verwendung von entspiegelten Materialien ist zu bevorzugen.

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