![]() |
Dienststelle für Personen mit Behinderung
|
![]() |
|||||||||||||||||||||||
|
Briefkästen - Neue Gesetzgebung1.7. Anforderungen an Briefkästen - Die Einwurföffnung des Briefkastens sowie die Entleerungsöffnung befinden sich mittig zentriert in einer Höhe zwischen 85 cm und 140 cm Höhe. - Briefkästen müssen schwellenlos und hindernisfrei erreichbar sein. Zusätzlich muss vor und ggf. hinter den Briefkästen (wenn die Entleerungsöffnung sich dort befindet) eine freie Rotationsfläche von mindestens 150 x 150 cm vorhanden sein.
|
![]()
|
|||||||||||||||||||||||
Home | Über uns | Angebote | Zugänglichkeit | UN-Konvention | Links | Kontakt Impressum | Datenschutz |
|