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Briefkästen - Neue Gesetzgebung


Aus dem Erlass der Regierung der DG:

1.7. Anforderungen an Briefkästen

- Die Einwurföffnung des Briefkastens sowie die Entleerungsöffnung befinden sich mittig zentriert in einer Höhe zwischen 85 cm und 140 cm Höhe.

- Briefkästen müssen schwellenlos und hindernisfrei erreichbar sein. Zusätzlich muss vor und ggf. hinter den Briefkästen (wenn die Entleerungsöffnung sich dort befindet) eine freie Rotationsfläche von mindestens 150 x 150 cm vorhanden sein.

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