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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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Badezimmer - Neue Gesetzgebung1.11. Badezimmer Badezimmer sind mit WC-Becken, Waschbecken und Dusche sowie optional mit Badewanne ausgestattet. 1.11.1. Anforderungen an Badezimmer - Freie Bewegungsflächen von mindestens 95 cm sind mindestens einseitig neben dem WC-Becken vorzusehen, sowie eine freie Rotationsfläche von mindestens 150 x 150 cm ist vor dem WC-Becken, dem Waschbecken, der Dusche bzw. der Badewanne zu gewährleisten. Bewegungs-und Rotationsflächen dürfen sich hierbei überlagern. Darüber hinaus gelten die Anforderungen analog zu den WC-Becken und Handwaschbecken (siehe Punkt 1.9.2.) sowie zu den Duschen (siehe Punkt 1.10.). - Anforderungen an Türen im Badezimmer (siehe Punkt 1.9.4.). 1.11.2. Anforderungen an Badewannen - Badewannen müssen eine rechteckige, klassische und einfache Form aufweisen, die den Einsatz von Badewannenliften ermöglichen. Die Mindestbreite beträgt 75 cm. Die Mindestlänge beträgt 170 cm. Die Oberkante der Badewanne befindet sich maximal 50 cm über dem Fußboden. - Sollten Patientenheber eingesetzt werden, ist auf die Unterfahrbarkeit der Badewanne in voller Tiefe, in einer Höhe von 15 cm und einer Breite von 110 cm zu achten. Die Oberkante der Badewanne ist den Erfordernissen der Unterfahrbarkeit anzupassen. - Rund um die Badewanne befinden sich an 3 Seiten Haltegriffe, wobei die seitlichen Stützgriffe in einer Höhe von 85 cm und der hintere Haltegriff 10 cm über der Badewannenoberkante angebracht sind. Zusätzlich werden mobile Griffe an der Einstiegseite empfohlen. - Eine leichtgängige, thermostatgesteuerte (mit Temperaturbegrenzung und Verbrühschutz versehene) Einhebelmischarmatur mit langem, ergonomisch geformtem Griff ist einzusetzen.
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