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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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Formen von Barrieren![]() Barrierefreiheit heißt Zugänglichkeit. Als Barrierefreiheit bezeichnet man die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit von Gebäuden, Anlagen und Geräten durch alle Personen - ohne Einschränkung und unabhängig von einer Behinderung. Die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit der Umwelt muss selbstbestimmt, unabhängig und ohne technische Hilfe möglich sein. Barrieren sind überwiegend von der Gesellschaft auferlegt und behindern Personen mit eingeschränkter Mobilität unnötigerweise noch mehr, als ihre eigentliche Beeinträchtigung dies schon tut. Vertikale: Stufen, Schwellen, Bordsteine, Treppen ... Horizontale: Schmale Türen, enge Gänge und Passagen ... Räumliche: Zu kleine Räume, zu wenig Bewegungsfreiheit ... andere: Griffe zu hoch, zu niedrig, Mobiliar und Einrichtung auf der falschen Höhe, fehlende Handläufe, keine Stützgriffe ... Sensorische: Schlecht lesbare Informationen, ungenügendes Licht, wenig Kontraste ... Verständnis: Analphabetismus, geistige Behinderung, fremdsprachig ...
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