Dienststelle für Personen mit Behinderung |
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Veränderte Herangehensweise in der Behindertenpolitik In Leichter Sprache...
Wie sind Menschen ohne Behinderung zu Menschen mit Behinderung?
Wie wir mit behinderten Menschen umgehen, hat sich geändert. Früher haben Menschen ohne Behinderung das gemacht: Sie schauen oft nur nach dem, was die Person nicht kann. Manchmal werden die Menschen sogar eingesperrt. Denn Behinderung bedeutet damals, dass man etwas nicht kann. Weil man krank ist. Entweder wird man gesund; oder man wird gepflegt. Dann haben Menschen ohne Behinderung gelernt: Man muss auch danach schauen, was die Menschen brauchen. Dinge müssen angepasst werden, wenn Menschen mit Behinderung das fragen. Sonst werden Menschen mit Behinderung ausgeschlossen. Heute ist das so: Jetzt denkt man anders über Menschen mit Behinderung. Es ist besser, behinderte Menschen vorher zu fragen. Und sie mitmachen zu lassen. Sie sollen immer dabei sein, denn das ist ihr Recht. Und alle müssen dabei helfen, das ist unsere Aufgabe. So können Menschen mit Behinderung dabei sein. Das schwere Wort ist menschen-rechts-bezogener Ansatz. Das wollen Menschen mit Behinderung: Menschen mit Behinderung wollen nicht nur Pflege. Menschen mit Behinderung wollen normal leben. So wie jeder andere Mensch auch. Menschen mit Behinderung wollen auch selber entscheiden. Einige haben das aber nicht gelernt, weil immer andere für sie entschieden haben. Manche Menschen mit Behinderung brauchen noch etwas Zeit und Hilfe, um selbst zu entscheiden. Andere brauchen diese Zeit nicht. Und einige werden auch später noch viel Hilfe brauchen. Jeder kann etwas besonders gut. Und jeder kann auch einiges nicht so gut. Das ist ganz normal. Einige brauchen Hilfe, um mitmachen zu können. Und die Hilfe sollen sie auch bekommen. Hilfe bedeutet aber nicht, dass der andere alles für einen machen soll, oder dass der andere für einen entscheidet. Jeder soll alles selbst machen können! Auch Menschen mit Behinderung. Und wenn man etwas nicht allein machen kann, kann man nach Hilfe fragen. Wir wollen: Menschen mit Behinderung müssen alles nutzen können. Und andere Menschen sollen das auch zulassen. Menschen mit Behinderung müssen lernen können, etwas ohne Hilfe zu machen. Und Menschen mit Behinderung muss geholfen werden, wenn sie Hilfe brauchen. So geht der menschen-rechts-bezogene Ansatz. Alle haben die gleichen Rechte ob Mann oder Frau, ob jung oder alt, ob reich oder arm, ob Belgier oder nicht, ob mit Behinderung oder ohne. Man sagt dazu: Menschen-Rechte. Die Art und Weise, wie wir eine Behinderung definieren, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Und das hat merkliche Auswirkungen auf die Herangehensweise, wie die Politik für Menschen mit Behinderung gestaltet wird. Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung verdeutlicht im besonderen Maße den Wechsel von einer bedarfs- und pflegeorientierten Behindertenpolitik hin zu einem menschenrechtsbezogenen, individuellen und differenzierten Ansatz. Pflegeorientierter Ansatz – kuratives Handeln Der pflegeorientierte Ansatz geht von der medizinischen Sichtweise auf Behinderung aus. Diese stellt im Wesentlichen die Krankheit oder Beeinträchtigung in den Mittelpunkt. Also die von der „Norm“ abweichenden körperlichen und geistigen Voraussetzungen, welche die individuelle Lebensqualität reduzieren bzw. deutliche Nachteile für den Einzelnen verursachen. Bei der medizinischen Sichtweise kann eine Behinderung demzufolge nur (natur-)wissenschaftlich verstanden werden, mit dem Ziel, sie kontrollierbar, beeinflussbar oder gar heilbar zu machen (= kuratives Handeln). Dieses Modell geht dabei kaum auf die äußeren Faktoren (Infrastruktur oder ähnliche Barrieren) und die sozialen Faktoren (Vorurteile und ausgrenzendes Verhalten) ein, die mit einer Beeinträchtigung einhergehen. Bedarfsorientierter Ansatz – reaktives Handeln Der bedarfsorientierte Ansatz geht einen Schritt weiter als das kurative Modell, geht allerdings erst dann auf die Bedürfnisse ein, wenn ein konkreter Bedarf angemeldet wird. So trägt das bedarfsorientierte Modell auch den sozialen und äußeren Faktoren Rechnung, beschränkt sich dabei allerdings darauf, ein System „auf Abruf zu sein“(= reaktives Handeln, handeln als Reaktion auf einen Bedarf). Somit geht dieses mit der teilweise sehr kostenintensiven Nachrüstung bestehender Infrastruktur oder dem Verwerfen und Anpassen bestehender Konzepte und Pläne einher. Menschenrechtsbezogener Ansatz – proaktives Handeln Beim menschenrechtsbezogenen Ansatz tragen die gesellschaftlichen Akteure den Menschenrechten (insbesondere von Menschen mit Behinderung) Rechnung. Auftretende Schwierigkeiten werden im Ansatz erkannt und ihnen entgegengewirkt, indem man beispielsweise die verschiedenen Beeinträchtigungen bereits bei der Planung von Vorhaben ganz selbstverständlich berücksichtigt (= proaktives Handeln). Dies führt dazu, dass Menschen nicht erst umständlich einen Bedarf anmelden müssen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Der menschenrechtsbezogene Ansatz unterscheidet zwischen Rechtsinhabern (dem Menschen an sich) und Pflichtträgern (den öffentlichen und privaten Akteuren). Die Rechtsinhaber haben einen berechtigten Anspruch und können ihre Rechte einfordern und wahrnehmen. Die Pflichtträger müssen ihrer Verantwortung den behinderten Menschen gegenüber gerecht werden. Denn, wie bereits gesagt, eine Beeinträchtigung ist keine „Krankheit“, kein „Defizit“ und keine „Abweichung vom Durchschnitt“. Sie ist - wie ein Charakterzug oder ein anderes individuelles Merkmal - integraler Bestandteil der Persönlichkeit dieses Menschen und verdient Respekt. Eine bedarfs- und pflegeorientierte Behindertenpolitik spiegelt sich vornehmlich in einem Versorgungsdenken und der Spezialisierung der Dienstleistung wider, während der menschenrechtsbezogene Ansatz sein Augenmerk auf die Normalisierung, Befähigung und Selbstbestimmung legt und damit den Menschen mit Behinderung als vollwertigen Bürger wahrnimmt und behandelt. Ein menschenrechtsbezogener Ansatz soll und kann den pflege- und bedarfsorientierten Ansatz – sicherlich in der Übergangszeit – nur bedingt ersetzen. Einige Menschen werden auch später noch medizinische Angebote wie Pflege, Therapien und Begleitung benötigen, einige denkmalgeschützte Gebäude werden nicht vollständig zugänglich gestaltet werden können und viele Menschen werden immer gewisse individuell angepasste Hilfsmittel benötigen, die von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen. Der menschenrechtsbezogene Ansatz geht aber davon aus, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben und die Fähigkeit besitzen, ein weitestgehend normales Leben zu führen und das eigene Leben so zu gestalten, wie sie es möchten - insofern bei Bedarf von der Gesellschaft entsprechende Unterstützungsfunktionen bereitgestellt werden.
Drei Schritte zum menschenrechtsbezogenen Ansatz
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