Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Was ist ein Menschenrechtsvertrag?

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Menschen-Rechte

Die Menschen-Rechte werden in Verträgen beschrieben.
Die Länder sagen, dass sie mit diesem Vertrag einverstanden sind.
In den Verträgen steht, was jedes Land tun muss:

Das Land darf nichts tun,
was die Verträge verbieten.

Das Land muss dafür sorgen,
dass Menschen nicht die Rechte von anderen Menschen bedrohen.

Das Land muss dafür sorgen,
dass die Menschen ihre Rechte auch nutzen können.

Das ist für alle Menschen wichtig.
Für Menschen mit und ohne Behinderung.

Ein Menschenrechtsvertrag erlegt dem Staat drei Verpflichtungen auf. Prinzipiell sind diese in allen Menschenrechtsverträgen gleich und somit keineswegs eine Besonderheit im Behindertenbereich.
  • Menschenrechte sind eine Vorgabe für das Handeln des Staates, da sie Grenzen vorgeben, die bei der Gesetzgebung und Politikgestaltung nicht überschritten werden dürfen, die sog. Achtungspflicht.
  • Sie legen dem Staat die Verpflichtung auf, die Menschen vor dem Fehlverhalten anderer zu schützen, beziehungsweise - sollte es doch geschehen - das Fehlverhalten zu bestrafen, die sog. Schutzpflicht.
  • Der Staat muss Maßnahmen durchführen und bereitstellen, damit auch alle ihre Rechte wahrnehmen können, die sog. Erfüllungspflicht. Dieser Aspekt ist in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch das Konzept der Zugänglichkeit naturgemäß besonders präsent.

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