Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Helmut Heinen, Geschäftsführender Direktor, anlässlich des Festaktes zum 20-jährigen Bestehen der DPB am 23.6.2010 im Ministerium der DG in Eupen



Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident,
sehr geehrter Herr Minister-Präsident,
sehr geehrte Frau Ministerin,
sehr geehrter Herr Aufsichtsminister Mollers,
sehr geehrte Damen und Herren in Ihren Titeln und Funktionen,
liebe Festgäste,

nachdem die Verhandlungen zur Übertragung der Behindertenpolitik an die Gemeinschaften unseres Landes abgeschlossen waren, verabschiedete der Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 19. Juni 1990 einstimmig das Dekret zur Schaffung der Dienststelle für Personen mit Behinderung. Damit bündelte die DG als erste in Belgien alle Aufgaben im Behindertenbereich, die ihr vom Nationalstaat übertragen worden waren, in einer einzigen Anlaufstelle. Die anderen Gemeinschaften bzw. Regionen schlugen diesen Weg im Nachhinein ebenfalls ein.

Unter der Verantwortung des damaligen Sozialministers M. GROSCH wurde im Juli 1990 ein erstes Büro der Dienststelle an der Aachener Straße 69-71 in St. Vith bezogen und fand im September 1990 in Herzebösch/Elsenborn eine erste Gemeinschaftsaktion unter dem Titel «Gemeinsam Leben» statt.

Am 17. MAI 1991 setzte dann Minister K.H. LAMBERTZ den ersten Verwaltungsrat der Dienststelle ein. Damit konnte diese öffentlich-rechtliche Einrichtung mit eigener Geschäftsführung ihre Arbeit aufnehmen.

Herr Lambertz war von November 1990 bis Juni 2004 Aufsichtsminister der DPB dann übernahm Herr Gentges bis Juni 2009 und seit vergangenem Jahr gewährleistet Herr Minister Mollers die Aufsicht der Dienststelle.

Unser Verwaltungsrat beendet zum Abschluss dieses Jahres sein 4. Mandat.

 
Eine Auflistung aller Tätigkeiten dieser vergangenen 20 Jahre würde sicherlich den Rahmen der heutigen Feier sprengen, kann aber in den jährlichen Tätigkeits- und Finanzberichten der Dienststelle nachgelesen werden.

Genauso wie die schönen Bilder aus den Filmbeiträgen, die Sie heute sehen, nur Streifzüge sind, werde ich mich auf die wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven begrenzen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Das Aufholprogramm:

Es musste also eine völlig neue Verwaltung aufgebaut werden. In fliegendem Wechsel musste die Aktenbearbeitung, die Aufsicht und Bezuschussung übernommen werden. Eine erste Analyse ergab sehr schnell, dass die Anzahl der vorhandenen Aufnahmeplätze nicht den Bedürfnissen der Menschen in der DG entsprach. In Ermangelung von Angeboten, die durchaus in unserer Region machbar waren, fanden viele behinderte Menschen keine Aufnahme oder mussten im Ausland untergebracht werden.

Aber auch inhaltlich war die Arbeit zu diesem Zeitpunkt noch sehr vom Konzept der Versorgung gekennzeichnet. Es bestand ein gewaltiger Rückstand im Vergleich zu dem, was in den Nachbarregionen angeboten wurde.

Ein infrastrukturelles Aufholprogramm wurde erstellt, das den Ausbau und die Sanierung aller bestehenden Einrichtungen und auch die Ergänzung durch neue beinhaltete.

Abschluss sollte sein und war auch der Umzug der Dienststelle in ihre neuen Räumlichkeiten im Dienstleistungszentrum St. Vith im vergangenen Jahr. Doch steht zum Jahresabschluss noch der wichtige Umzug der Frühhilfe-Nebenstelle Eupen in neue, funktionelle Räumlichkeiten am Marktplatz an.

Diesem Infrastrukturprogramm lag das DG-eigene Konzept der kleinen überschaubaren Einrichtungen zugrunde, das wir bereits in den 80er Jahren erarbeitet hatten. Kleine überschaubare Strukturen, in denen die menschliche Dimension und die individuelle Einzigartigkeit eines jeden zur Entfaltung kommen können. Mit dem Ziel, den behinderten Menschen eine angemessene Lebensqualität bieten zu können. Dieses Konzept wurde bis heute weiterentwickelt. Es bewährt sich auch dadurch, dass die Leiter regelmäßig in einem koordinierenden Netzwerk mit der DPB zusammentreffen, der so genannten Leiterkonferenz. Dort werden gemeinsame Fragen erörtert und verantwortungsvoll die anstehenden Aufnahmeanfragen geklärt. Gleiches gilt übrigens auch für die Werkstätten.

Doch bot uns der anfängliche Rückstand auch die Chance, ein Überangebot von institutionellen Plätzen zu vermeiden. Eine Situation übrigens, die manche Nachbarregionen bzw. –länder auch heute noch nicht gemeistert haben.

Diese Möglichkeit haben wir genutzt, oft auch gegen starke Widerstände. Denn kollektive, institutionelle Lösungen sind bedeutend einfacher zu organisieren und zu kontrollieren als individuelle.

Individuelle Anforderungen erfordern maßgeschneiderte Lösungen. In diesem Sinne haben wir ganz besonders den Akzent auf die Entwicklung von begleitenden Dienstleistungen gelegt.

Dies war in der DG der Beginn des sogenannten Paradigmenwechsels von einer Zeit der medizinisch-versorgerisch betonten Betreuung, die vorwiegend auf die Defizite fixiert war, hin zu einer Zeit, in der die Begleitung auf die Fähigkeiten, Interessen und Lebensvorstellungen des Einzelnen zugeschnitten ist. Jede Form der "Versorgung" gehört inzwischen der Vergangenheit an. Der besondere Bedarf von behinderten Menschen liegt in der Förderung, Ausbildung, Beratung und Begleitung zu einem selbstständigen und selbstbestimmten Leben.

Dabei haben wir uns natürlich auch bei Tagungen und Seminaren angehört, wie andere Länder und Regionen vorgehen.
Die Normalisierung der Lebensbedingungen behinderter Menschen, die uns von den Skandinaviern übermittelt wurde, die Aufwertung der sozialen Stellung behinderter Menschen in der Gesellschaft , die von den Kanadiern entwickelt wurde, und schließlich die Integration und die heute in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Inklusion sind Konzepte, denen wir uns auch in der DG gestellt haben und mit denen wir uns auseinander gesetzt haben.

Dabei haben wir die Chance genutzt, die uns die überschaubare Größe  der DG bietet, d.h.:
• jedem einzelnen Betroffenen im persönlichen Gespräch begegnen zu können
• auf seine individuellen Bedürfnisse und Lebensplanungen eingehen zu können
• und dabei die Ressourcen im Umfeld einbeziehen zu können.

Dies ist nach meiner Auffassung auch der Weg der Zukunft, um aus dem Konzept der Inklusion gelebte Tatsachen werden zu lassen. Namhafte Experten bescheinigen uns das heute. In einer Gesellschaft, die behinderten Menschen gegenüber offen ist, ist dies natürlich einfacher und schneller zu bewerkstelligen. Mühsam ist es für unsere Mitarbeiter, wenn dem nicht so ist.

Der Entwicklungsprozess ist nicht abgeschlossen. Er wird es sicherlich auch nie sein, wenn wir uns weiterhin den Fragen von heute und morgen stellen wollen.

2. Entwicklung in verschiedenen Bereichen:

Erlauben Sie mir, auf die wichtigsten Entwicklungen kurz einzugehen:

Eine gute und umfassende Beratung ist der Anfang von allem. Hier greift in der Dienststelle der Dienst Anpassungen und Individuelle Dienstleistungsangebote (AIDA genannt). Er informiert betroffene Menschen und ihre Angehörigen über zustehende Zulagen und Vergünstigungen, über Hilfs- und Begleitmaßnahmen und über Betreuungs- und Therapiemöglichkeiten.

Der Beratungsbedarf ist groß. Auf immer neue Fragen und Herausforderungen benötigen die Betroffenen Antworten, Informationen, Austausch, Begleitung und damit ganz konkrete Hilfe.

Für die Zukunft gilt es, die fachliche Beratung der unfallgeschädigten Personen noch zu verbessern.

Die Arbeit der Frühhilfe für behinderte Kleinkinder und ihre Familien konnte im Laufe der Jahre ausgebaut werden und hat im regen Austausch mit Fachleuten auf europäischer Ebene fachlich eine wichtige Weiterentwicklung erfahren. Die Frühhilfe ist nach wie vor Ausgangspunkt und wesentliche Grundlage vieler weiterführenden Maßnahmen. Hier wird das Fundament gelegt für die künftige Einstellung zum Leben mit Beeinträchtigungen und für die Hilfe zur Selbsthilfe. Über die entwicklungsfördernde Arbeit mit den Kindern hinaus bildet in diesen ersten Monaten und Jahren die Begleitung und Beratung der Eltern einen zweiten Schwerpunkt der Frühhilfearbeit.
 
Eine wichtige komplementäre Dienstleistung kam 1997 hinzu, als die INAMI die Schaffung des Kindertherapiezentrums KITZ genehmigte und seitdem bezuschusst. Das Kitz erhielt übrigens im Jahre 2006 einen wichtigen Zusatzauftrag, um erstmals hörgeschädigte Kinder und Jugendliche in der DG zu fördern.

Um dem Bedarf bei den betroffenen Familien nach der Frühhilfe gerecht werden zu können, bietet die Dienststelle seit 1998 einen familienbegleitenden Dienst an, der Ansprechpartner für Eltern mit einem behinderten Kind im Alter von 6 bis 18 Jahren ist und auch praktische Hilfen im Bereich der Erziehung anbietet.

Im Lebensalltag von Familien mit einem behinderten Kind nehmen Begleitung, Betreuung und Pflege oft sehr viel Zeit in Anspruch, ebenso Besuche bei Ärzten und Therapeuten, die Kinder können oftmals bei Freizeitaktivitäten nicht allein gelassen werden oder benötigen Hilfe bei den praktischen Dingen des Alltags.

Oberstes Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung möglichst in ihren Ursprungsfamilien aufwachsen können. Eltern und Angehörige brauchen daher pragmatische Lösungen, um ihren Lebensalltag gemeinsam mit ihrem behinderten Kind bewältigen zu können und um ihre Verantwortung weiterhin übernehmen zu können.

Der Entlastung dieser Familien kommt daher eine ganz besondere Bedeutung zu. Auch hier werden zuerst die Ressourcen im Umfeld der Familie einbezogen, aber auch nicht spezifische Freizeitangebote für jedermann – die dafür im Umgang mit behinderten Menschen regelmäßig sensibilisiert und geschult werden. Nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten werden professionelle Maßnahmen in Form von Kurzaufenthalten zur Verfügung gestellt.

Inzwischen gibt es übrigens bereits einige Vereine im Sport und in der Freizeit, die einen oder mehrere behinderte Menschen aufnehmen. Eine sehr begrüßenswerte Entwicklung, die breit Schule machen sollte.

Auch hier nimmt die Begleitarbeit von Frühhilfe und Familienbegleitung eine zentrale Rolle ein, denn diese beiden Dienste müssen die Bedürfnisse erfassen und entsprechende Angebote mit den Familien erarbeiten.

Die Devise heißt also Befähigen und nicht vereinnahmen.

Mit dieser Zielsetzung wurde im Laufe der Jahre von unserem Dienst AIDA ein umfassender Katalog an materiellen individuellen Hilfen zur Mobilität und zur Selbstständigkeit erstellt, der natürlich entsprechend der Bedürfnisse ständig aktualisiert, erweitert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden muss.
Die Entwicklung in Technik und Elektronik hat in den letzten Jahren gerade für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme in der Gesellschaft wesentlich verbessert.

Wichtig ist dabei natürlich eine fachlich kompetente und neutrale Beratung der Betroffenen, um die angemessene Hilfe oder Anpassung ermitteln zu können.

Auch für Menschen mit Behinderung über 65 Jahre hat die Regierung auf das Know-how der Dienststelle gesetzt, damit ihnen Mobilitätshilfen zur Verfügung gestellt werden. Die Dienststelle bietet die Ausleihe einer ganzen Reihe von Hilfsmitteln an. Für den Ausleihdienst konnten wir mit in den Verantwortlichen der Rot-Kreuz-Sektion Amel einen zuverlässigen und professionellen Partner finden.

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung stellt eine weitere Kernaufgabe dar.
Beschäftigung ist für Menschen mit Behinderung von ausschlag-gebender Bedeutung, nicht nur für den Broterwerb sondern auch aus sozialer Sicht. Arbeit schafft Anerkennung und Integration, und dies ganz besonders für den behinderten Menschen.

Sie fußt in der DG auf drei wichtigen Säulen, die sich ergänzen:
- der Beschäftigung in den Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt;
- der Beschäftigung bei den sozialen Arbeitgebern, wie den Gemeinden, den Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Schulen und im öffentlichen Dienst

und last but not least
- der Beschäftigung in den Beschützenden Werkstätten.

Die Beschützenden Werkstätten haben sich in den vergangenen Jahren zu professionell geführten modernen Betrieben entwickelt und stellen inzwischen in der DG einen wesentlichen Teil der Solidarwirtschaft dar.

Sie verstehen sich nicht nur als Betriebe mit sozialem Auftrag, sie sind auch Marktteilnehmer, die zu unentbehrlichen Produktionspartnern für den Wirtschaftsmarkt geworden sind. Sie erfüllen somit ihre doppelte Aufgabe:

- einerseits den Beschäftigten Arbeitsbedingungen zu bieten, die ihren Einschränkungen und Bedürfnissen Rechnung tragen.
- andererseits, den Gesetzen des freien Marktes zu entsprechen und fristgerechte Qualitätsarbeit zu liefern, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können.

Durch die Öffnung auf bis zu einem Viertel schwer vermittelbarer Arbeitskräfte, aber auch auf nichtbehinderte Arbeitnehmer konnten sie zu Sozialbetrieben wachsen und ihre Kompetenz erheblich steigern. Sie sind in dieser Konstellation immer wieder gefordert, neue Marktnischen zu finden, und dabei natürlich sehr anfällig in Wirtschaftskrisen wie wir sie derzeit erleben.

Mit dem START-SERVICE wurde in der DPB ein hervorragendes Instrument geschaffen, um die Qualifizierung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu gestalten und zu begleiten.

Wir konnten ein ganzes Paket an flexiblen Maßnahmen aufbauen, wie die OIB, die AIB, die BIB und nicht zuletzt das AP. Letzteres ist eine DG-eigene Formel. Sie richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, die Mindestleistungen für einen regulären Arbeitsvertrag zu erbringen. Ziel des AP ist es, dass diese Menschen auch mit ihren Beeinträchtigungen eine sinnvolle Tätigkeit in einer Organisation oder in einem Betrieb leisten können, die ihren Fähigkeiten und ihrer Belastbarkeit Rechnung trägt.

Seit den Anfangsjahren vermittelt der Start-Service Menschen in Betriebe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und ist längst zu einem verlässlichen Partner der Betriebswelt geworden. Bei dieser Entwicklung war und ist von großer Bedeutung, dass der Start-Service immer durch die Sozialpartner gestützt worden ist.

Bei der Suche nach einer Ausbildung oder Qualifizierung nach Maß werden erst alle in der DG vorliegenden oder anstehenden Angebote abgeklopft und gegebenenfalls mit den Trägern über mögliche Anpassungen oder Ergänzungen ausgetauscht.

Für verschiedene spezifischen Ausbildungen muss dann auf Berufsbildungs- oder Berufsfördereinrichtungen in den Nachbarregionen zurückgegriffen werden. Seien es der Landschaftsverband Rheinland oder die AIGS in Vottem oder andere.

Als wir vor etwa 10 Jahren zwei Jobcoacher im Rahmen eines grenzüberschreitenden Projektes ausgebildet und eingestellt haben, gehörten wir mit zu den ersten in Westeuropa, die in das Konzept der Unterstützten Beschäftigung einstiegen. Die Unterstützte Beschäftigung ist ein Instrument, welches flexibel einsetzbare Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen über den gesamten Eingliederungsweg vorsieht, d.h. von der Schule über Zusatzqualifizierungen bis hin zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses. Es ist mit Sicherheit ein positiver Ansatz für die Zukunft, der in der DG auch beschäftigungsübergreifend eingesetzt werden könnte.

Auch hierbei liegt der Erfolgsfaktor zweifelsohne bei einer guten individuellen Abklärung von Anforderungen und Fähigkeiten, um dann einen maßgeschneiderten Eingliederungsweg anbieten zu können.

Von den vom Start-Service begleiteten Personen mit Behinderung arbeiten rund 160 Personen in Betrieben und bei sozialen Arbeitgebern und damit dort nahezu genau so viele wie in den BW’s. Das ist sicherlich ein gutes Verhältnis.

Doch sind die Bedingungen hierbei nicht einfacher geworden, da sowohl die Beschäftigungshemmnisse der Menschen als auch die Anforderungen und Erwartungen der Betriebe gewachsen sind. Diese Maßnahmen erfordern heute weit mehr Personaleinsatz als in der Vergangenheit. Wir benötigen daher heute schon mehr Mittel für dieselbe Anzahl an Beschäftigungsverhältnissen.

Es ist zu hoffen, dass wir auch weiterhin auf die soziale Verantwortung unserer Betriebe in der DG bauen können.

Für die Tagesstätten wurden die Rahmenbedingungen gesetzt, damit sie ihre Angebote flexibler gestalten konnten. Je nach Lebensplanung können Personen die Aktivitäten der TS auch teilzeitig nutzen. Die TS haben zahlreiche Beschäftigungsprojekte realisiert, die es den behinderten Menschen ermöglichen, einen sinnvollen Auftrag zum Nutzen der Gesellschaft zu leisten. Davon können Sie sich nachher beim Empfang selbst überzeugen. Die Tagesstätten Eupen und Kelmis werden sich dann nämlich um unser leibliches Wohl kümmern.
 
Im Bereich Wohnen bildete das Wohnheim ursprünglich die einzige Wohnmöglichkeit für Menschen mit Behinderung.
Inzwischen konnten eine Reihe von weiteren Wohnformen geschaffen werden, die allesamt auf ein Mehr an Selbständigkeit und auch Selbstbestimmung der betroffenen Menschen ausgerichtet sind und die auch die Ressourcen des Umfeldes der Person mit einbinden.

Die in der DG bestehenden Wohnformen reichen inzwischen vom selbstständigen Wohnen mit punktueller Begleitung in der eigenen Wohnung zum begleiteten Wohnen in einer kleinen Wohngemeinschaft, vom intensiv begleiteten Wohnen in einer Wohnressource zum permanent professionell begleiteten Wohnen in einem Wohnheim. Außerdem besteht die Möglichkeit des Trainingswohnens in professionell begleiteten Mehrpersonenwohnungen zur Vorbereitung auf ein selbständiges Wohnen. Das war eine weitere wichtige Entwicklung.

Die Mitarbeiter des Begleitdienstes Wohnen-Familie-Freizeit tragen in diesem Aufgabenbereich Tag für Tag entscheidend dazu bei, dass die Palette an Wohnformen in der Praxis auch tatsächlich funktioniert. Seit 2006 stehen sie unter der Verantwortung der Dienststelle. Eine weitere zweckmäßige Lösung, um in unserem überschaubaren Kontext zügig, effizient und unkompliziert auf Anfragen antworten zu können.

Wohnheimplätze sind inzwischen ausschließlich für Personen reserviert, die aufgrund des intensiven Bedarfs an Begleitung nicht in anderen Wohnformen zurecht kommen.

Ohne diese Diversifizierung hätten bis jetzt 2 neue Wohnheime zu je 20 Plätzen gebaut werden müssen, um den zwischenzeitlich entstandenen Bedarf auffangen zu können.

Im Bereich Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung kommen den Entlastungsangeboten durch Kurzaufenthalte oder durch die Teilnahme behinderter Menschen an Ferien- und Freizeitangeboten die gleiche Bedeutung zu wie dies bei Kindern und Jugendlichen der Fall ist.

Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass in der DG – im Gegensatz zu den anderen Landesteilen Belgiens – nach wie vor keine Wartelisten für Aufnahmen im Wohnbereich bestehen.


Folgende Eckpfeiler in der Entwicklung der letzten Jahre möchte ich hervorheben:
 
1) Da wäre zunächst einmal das gezielte Aus- und Weiterbildungsprogramm für die Mitarbeiter sowohl derjenigen der Dienststelle als auch derjenigen der Einrichtungen und Dienste, das die Dienststelle jährlich anbietet.

Inwieweit behinderte Menschen selbstständig und selbstbestimmend am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können, hängt sicherlich von der Einstellung der Gesellschaft ab - nicht zuletzt aber auch und ganz besonders von der Kompetenz, der Professionalität und der Kreativität der Mitarbeiter.

2) Ebenfalls zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Außenbetrachtung unserer Arbeit - sei es in den Anfangsjahren durch die Universität Lüttich, sei es durch ausländische Experten, die wir regelmäßig zu diesem Zweck einladen, sei es durch den zum Ende dieses Monates abgeschlossenen Qualitätssicherungsprozess in allen Einrichtungen und Diensten des Behindertenbereichs.

Die Qualität der Arbeit mit behinderten Menschen ist sowohl aus menschlicher als auch aus finanzieller Sicht von großer Bedeutung. Fragen, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht werden, die Dienstleistungen rational genutzt werden, die Verfahren kohärent und effizient sind, müssen auch in Zukunft überprüft und aktualisiert werden können.

3) Im Jahr 2000 konnten wir einen jungen Doktoranden der Universität Lüttich dafür gewinnen, eine gründliche Analyse der Situation von neurologisch geschädigten Menschen hier vor Ort vorzunehmen. Daraus entstand der wichtige Dienst Come-Back. Dieser Dienst richtet sich an neurologisch geschädigte Personen und hat zum Ziel, diesen Menschen die Wiederaufnahme alltäglicher, sozialer und/oder beruflicher Tätigkeiten zu ermöglichen.

4) Das Jahr 2003 stand ganz im Zeichen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung (EJMB 2003). Mehr als 20.000 Menschen haben mehr als 100 Veranstaltungen besucht. Von Anfang an war allen Beteiligten klar, dass das EJMB 2003 nicht auf die 52 Wochen des Jahres beschränkt sein darf. Von daher wurde der Startschuss bereits im Herbst 2002 gegeben, und die Abschlussveranstaltung ins Frühjahr 2004 gelegt. Und das Motto „Sind Sie dabei?“ wird noch heute und auch in Zukunft in der umgewandelten Form „Bleiben wir dabei!“ transportiert.

5) Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Bestimmungen zur Zugänglichkeit, die seit 2007 jedes von der Regierung bezuschusste Infrastrukturprojekt einhalten muss. Sie sind von ausschlaggebender Bedeutung, damit die DG in einigen Jahren auf den Standard der Zugänglichkeit ihrer Nachbarregionen und Länder gebracht werden kann. Eine gute Zugänglichkeit befähigt Menschen mit Mobilitäts- und Aktivitätsbeeinträchtigungen. Eine schlechte hemmt und bremst sie.

6) Nicht unerwähnt bleiben darf die bereits im Jahr 1994 eingegangene Kooperation mit dem Föderalministerium für die Beratung und Information hier vor Ort zu Behindertenrenten und Zulagen. Diese Kooperation ermöglicht es den betroffenen Menschen in unserer Gemeinschaft, dass sie sich für Leistungen vom Föderalstaat und Dienstleistungen der DG an nur eine einzige Adresse wenden müssen.

7) Hervorheben möchte ich auch das Kooperationsabkommen mit der AWIPH, dem Dienst für Personen mit Behinderung in der Wallonie. Dieses sichert seit Jahren eine gelebte partnerschaftliche Zusammenarbeit in der gegenseitigen Aufnahme und Begleitung von Personen mit Behinderung. Etwa 58 Menschen aus der Wallonie werden in Einrichtungen der DG begleitet, umgekehrt sind rund 21 Menschen aus der DG in Einrichtungen der Wallonie aufgenommen.

8) Es bestehen noch zahlreiche Kooperationen mit anderen Organisationen an wichtigen Schnittstellen, alles Puzzlestücke auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft:

- so im Beschäftigungsbereich das Kooperationsabkommen mit dem Arbeitsamt und das mit dem IAWM, das zur Zeit erneuert wird
- oder die Kooperation mit den Pflegeheimen für die weiterführend pflegerische Arbeit
- oder die mit der Jugendhilfe
- oder die im Freizeitbereich, damit die Angebote auch für behinderte Menschen geöffnet werden.

9) Auch die grenzüberschreitende Arbeit möchte ich erwähnen, die gerade wegen der überschaubaren Dimension der DG unentbehrlich ist und einen tatsächlichen Mehrwert darstellt. Es vergeht nicht eine Woche ohne Austausch oder pragmatische Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen oder ländern.

10) Und nicht zuletzt möchte ich die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Vereinigungen, Verbänden und Selbsthilfegruppen von und für Menschen mit Behinderung hervorheben.

 
Diese wurde mit der Schaffung einer gemeinsamen Plattform, des sogenannten Kleinen Forums, systematischer gestaltet. Im Rahmen der jährlichen Vollversammlung, des regelmäßig stattfindenden Kleinen Forums und durch persönliche Kontakte arbeiten die DPB und die Vereinigungen, Verbände und Selbsthilfegruppen sowie andere Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung eng zusammen.

Durch ihre bescheidene Größe und die unterschiedlichen Behinderungsarten haben die Vereinigungen und Verbände bisher wenig Möglichkeiten, eine fachliche Lobbyarbeit zu betreiben. Wir würden uns wünschen, wenn sie ihre Interessenvertretung bündeln und verstärken könnten. Vielleicht können sie nochmals die Idee eines übergeordneten Gremiums aufgreifen, das in gemeinsamen Fragen die Interessen aller ihrer Mitglieder vertritt.


3. Künftige Herausforderungen

Sehr geehrte Damen und Herren, Behinderung hat viele Facetten. Es gibt sie seit Geburt, durch Unfall oder Krankheit. Die Notwendigkeit, sich auf verändernde Lebensumstände einstellen zu müssen, erreicht die Menschen oft völlig unerwartet - von einem Augenblick auf den anderen. Dies zeigt sich uns vor allem bei schlimmen Verkehrsunfällen.

Auch in der kleinen DG gibt es alle Behinderungsarten und im Verhältnis genauso viele behinderte Menschen wie anderswo auch. Daher ist der Aufgabenbereich der DPB sehr breit gefächert und zieht sich durch alle Lebensbereiche und alle Altersstufen hindurch. Vom Neugeborenen bis zum alten Menschen.

Unsere Mitarbeiter sind dabei täglich neu gefordert.

Doch Behindertenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, so sagt es die UNO-Behindertenrechtskonvention, und so hat es die Regierung in ihre Regierungserklärung festgeschrieben.

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention hat die Deutschsprachige Gemeinschaft sich verpflichtet, ohne Diskriminierung aufgrund einer Behinderung für alle Menschen mit Behinderungen die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten sicherzustellen und zu fördern.

Die tatsächliche Umsetzung dieser Konvention ist eine große Herausforderung und erfordert auch heute noch ein Umdenken in den Köpfen der Menschen.

Denn es liegt in der Verantwortung aller Ministerien, Gemeinden, Organisationen und Dienste, sprich der gesamten Gesellschaft sicherzustellen, dass sie für alle zugänglich sind, dass sie Personen mit Behinderung in ihre Planungen und Angebote einbeziehen und dass ihre Initiativen die Teilhabe behinderter Menschen fördern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Dienststelle, das bedeutet auch:
- 650 geförderte Arbeits- und Betreuungsplätze für Menschen mit Behinderung und ihre Betreuer
- 1,5 Mio geförderte Arbeits- und Aufnahmestunden pro Jahr
- 13.000 Telefonanrufe pro Jahr
- Zahlreiche Gespräche unserer Mitarbeiter mit den Betroffenen, sei es in den Räumen der Dienststelle in St. Vith, Eupen oder Bütgenbach oder am Wohnsitz der Menschen oder aber in Betrieben und Einrichtungen.

- In der DPB arbeiten insgesamt 18 VZÄ. Dabei ist hervorzuheben, dass davon 8 VZÄ Mitarbeiter unmittelbar vor Ort in der Begleitung tätig sind. Solche pragmatischen Strukturen erwachsen natürlich aus den überschaubaren Gegebenheiten unserer Region.

In den 20 Jahren konnte vieles aufgebaut und auf den Weg gebracht werden, das behinderten Menschen in der DG ein Mehr an Lebensqualität gebracht hat. Diese konkreten Ergebnisse konnten nur realisiert werden, weil sie ein Gemeinschaftswerk aller Beteiligten sind: der Verantwortlichen von Einrichtungen und Diensten, der Vereinigungen vor Ort, aller Mitarbeiter, der Ehrenamtlichen, die sich in den Verwaltungsräten und Trägerorganisationen oder auch sonst in diesem Bereich engagieren, der Experten, der Organisationen, mit denen wir Kooperationen eingehen, und nicht zuletzt der politisch Verantwortlichen.

Tagtäglich ist der überzeugte und engagierte Einsatz aller Mitarbeiter gefordert. Eine Aufgabe die nicht durch das einfache Kommentieren des Geschehens zu bewältigen ist, sondern bei der vielmehr aktiv eingegriffen werden muss, um die Voraussetzungen zu verbessern.

Hier wurde in den 20 Jahren mit Herzblut gearbeitet und ich freue mich, allen, die sich in dieser Zeit in der DPB engagiert haben, herzlich danken zu können.

Die DPB ist heute ein fachlich kompetenter  Partner im Behindertenbereich und übernimmt ihre Verantwortung sowohl auf Ebene unserer Gemeinschaft als auch auf Ebene des Föderalstaates und auf europäischer Ebene.

Die Dienststelle, das bedeutet in diesem Jahr einen Haushalt von 9,3 Mio Euro. Dabei hören wir häufig, dass dies viel Geld ist für diesen Bereich. Meist wird dabei mit anderen Bereichen in der DG verglichen.

Man kann aber keine Äpfel mit Birnen vergleichen. Vergleichen kann man korrekterweise nur mit dem, was in den anderen Regionen unseres Landes für den Behindertenbereich ausgegeben wird. Und dabei wird sehr schnell deutlich, dass wir im Verhältnis weniger ausgeben und dass unsere Maßnahmen meist günstiger sind als anderswo. Dieser Vergleich ermöglicht es uns aber auch, den Nichtbetroffenen zu belegen, dass es im Behindertenbereich der DG keinen Luxus gibt und dass alle Beteiligten, sowohl in der DPB als auch in den Verwaltungsräten der Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung sehr verantwortlich mit den verfügbaren finanziellen Mitteln umgehen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich hier auch die komplementäre Förderung durch die Service Clubs, durch CAP 48, durch LOVOS, die CERA-Holding, die König-Baudouin-Stiftung und viele andere soziale Initiativen mehr.

Wenn wir trotzdem keine Wartelisten in den Tagesaktivitäten und beim Wohnen haben und in den letzten Jahren alle Anfragen auf Kurzaufenthalte und Ferienentlastungen für Familien auffangen konnten, dann nicht zuletzt deshalb, weil wir näher am Bedarf der Betroffenen sind. Weil wir ganz individuell abgestimmte Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen ausarbeiten können. Weil wir Doppelangebote oder Überlappungen vermeiden und natürlich auch Lücken schließen können. Hervorzuheben ist dabei sicherlich die gesunde Komplementarität zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen in unserer Gemeinschaft.

 
Natürlich können wir alle stolz auf das Erreichte sein, aber auch in der DG gibt es noch Schwächen aufzuarbeiten. Und auch im Behindertenbereich jet et nix omesös, oder in Eifeler nix vörnüst. Auch hier sind zusätzliche Mittel erforderlich, wenn wir unseren Aufgaben weiterhin nachkommen sollen.

Denn es stehen neue Bedarfssituationen an:
- So muss die Betreuung von stark frühgeborenen Kindern mit bleibenden Schädigungen gewährleistet werden;
- Es muss eine geeignete Betreuung und Beschäftigung für geistig behinderte Jugendliche mit stark herausforderndem Verhalten aufgebaut werden;
- Und nicht zuletzt in der Beschäftigung müssen wir weitere Maßnahmen gewährleisten für die Anfragen, die derzeit noch warten.

Kein Grund also, die Hände in den Schoß zu legen. Es gibt noch einiges zu tun!

Ich möchte schließen mit dem Wunsch, dass alle Kräfte unserer Gesellschaft auch in den kommenden Jahren hier aktiv mitmachen.

NUR gemeinsam können wir das schaffen!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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