![]() |
Dienststelle für Personen mit Behinderung
|
![]() |
|||||||||||||||||||||||
|
angemessene Vorkehrungen![]() Änderungen helfen
Manches kann man nicht vorher einbauen oder einplanen. Und dann müssen Dinge geändert werden. Diese Dinge können sehr unterschiedlich sein. Die Änderungen helfen den Menschen, wenn sie es schwerer haben. Zum Beispiel: Lesehilfen, oder Leichte Sprache, oder ein angepasster Arbeits-Platz, oder Gebärden-Übersetzungen,… Alle Menschen können sich diese Änderungen fragen. Die Dinge werden geändert, wenn sie nicht zu teuer sind; oder wenn sie nicht zu aufwändig sind. Die Änderungen müssen auch wirklich helfen. Die Menschen müssen die Änderungen auch selbständig nutzen können. Die Änderung muss sicher sein; und darf niemand in Gefahr bringen. Man sagt zu den Änderungen auch: Angemessene Vorkehrungen Eine angemessene Vorkehrung ist im Verständnis auf belgischer Ebene eine konkrete Maßnahme, die die einschränkende Auswirkung einer unzureichend angepassten Umgebung auf die Teilnahme einer Person mit Behinderung neutralisieren kann. Kurzum: alle notwendigen, konkreten Maßnahmen, die auf angemessene Weise dazu beitragen, dass Personen mit Behinderung durch die Umgebungsfaktoren nicht benachteiligt werden. Auch wenn kollektive Vorkehrungen (beispielsweise der Einbau eines Aufzugs,…) getroffen wurden, sind individuelle Vorkehrungen (beispielsweise die Anpassung des Arbeitsplatzes an den Arbeitnehmer und seine spezifische Behinderung wie angepasstes Telefon, angepasster Bildschirm, angepasster Stuhl, angepasste Tastatur, zugänglicher Sanitärbereich, Heimarbeit, angepasste Arbeitszeitregelung, …) oftmals notwendig, um die Teilnahme eines Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Kriterien für angemessene Vorkehrungen Eine angemessene Vorkehrung
|
![]()
|
|||||||||||||||||||||||
Home | Über uns | Angebote | Zugänglichkeit | UN-Konvention | Links | Kontakt Impressum | Datenschutz |
|