Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Die UN-Konvention als Basis des menschenrechtsbezogenen Ansatzes

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UN ist eine Abkürzung.
Sie steht für „Vereinte Nationen“
Die Vereinten Nationen sind eine Gruppe von Ländern.
Zu dieser Gruppe gehören fast alle Länder der Erde.
Die Länder helfen einander:
bei den Menschen-Rechten
oder bei Problemen.

Konvention ist ein anderes Wort für Vertrag.
Es gibt verschiedene UN-Konventionen.
Eine Konvention ist über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Seit 2009 gilt diese UN-Konvention in Belgien.
Und auch in der Deutsch-Sprachigen Gemeinschaft.

Die UN-Konvention sagt,
dass alle Menschen die gleichen Rechte haben,
Auch Menschen mit Behinderung.
Und die gleichen Pflichten.
Und die gleichen Freiheiten.
Das nennt man: Gleichberechtigung.

Menschen mit Behinderung sollen auch respektiert werden.
Und sie sollen überall mitmachen dürfen.
Damit das auch wirklich so ist,
müssen wir alle etwas tun:
das Land und die Gemeinden
die Firmen und die Vereine.
Und die UN-Konvention sagt uns, was wir machen können.

Die UN-Konvention ist ein internationaler Menschenrechtsvertrag, der seit 2009 in Belgien und somit auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geltendes Recht ist. Auch wenn die UN-Konvention ein junger Rechtstext ist, so schafft sie keine neuen Rechte, sondern beschreibt eingehend, wie Personen mit Behinderung den Zugang zu ihren Menschenrechten erhalten, der für andere selbstverständlich ist. Menschenrechte sind unteilbar, universell und für jeden gleich. So gelten für alle Menschen dieselben, sich gegenseitig beeinflussenden Rechte. Das Recht auf Meinungsfreiheit beispielsweise hat wenige Auswirkungen, wenn die Person, die dieses Recht hat, nicht gleichzeitig auch das Recht auf Bildung hat, die es ihr erlaubt, dieses Recht auch in der Praxis zu nutzen.

Zweck der UN-Konvention ist es, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern“ (Artikel 1). Die behinderten Menschen haben also ganz einfach das Recht, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens aktiv mitmachen, mitgestalten, mitbestimmen und mitverantworten zu können. Demzufolge sind die Maßnahmen zu treffen, die ihnen erlauben, diese Rechte auch wahrzunehmen.

In der UN-Konvention ist ganz konkret festgehalten, welche Maßnahmen und Aktionen ein Staat, ein Teilstaat (wie die DG), aber auch lokale Behörden, Unternehmen, Vereinigungen, Dienstleistungsträger,… vornehmen müssen, damit Personen mit Behinderung ihre Grundrechte vollständig wahrnehmen können.

Siehe hierzu auch: Gleichberechtigung

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