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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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WohnressourcenWohnressourcen (WR) ermöglichen die Aufnahme von Personen mit Behinderung in einem familien-ähnlichen Rahmen (als vollzeitige Aufnahme oder als Kurzaufenthalt). Vollzeitige Aufnahmen richten sich an Personen ab 21 Jahren mit einer geistigen Behinderung, einer Körperbehinderung, einer sensorische Behinderung und/oder Autismus. Kurzaufenthalte richten sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Bei vollzeitigen Aufnahmen gehen die Personen mit Behinderung einer Tagesbeschäftigung (in einem Betrieb, in einer Werkstätte oder einer Tagesstätte) nach. Eine Wohnressource kann eine Einzelperson, ein Paar oder eine Familie sein, die Personen mit Behinderung im Rahmen eines Vertrages mit dem Dienst Wohnen-Familie-Freizeit (WFF) nach einem vorher abgestimmten Bedarfs- und Begleitplan im täglichen Leben begleiten. Es gibt drei Formen von Wohnressourcen: die einfache Wohnressource, die bis zu 2 Personen mit Behinderung begleitet, die erweiterte Wohnressource, die bis zu 4 Personen mit Behinderung begleitet und die externe Wohnressource, die Personen mit Behinderung in deren eigenem häuslichen Rahmen begleitet. Dabei ist es wichtig, dass jede Person mit Behinderung in die WR orientiert werden kann, die ihren Bedürfnissen und ihrer Persönlichkeit am besten entspricht. Bevor eine WR anerkannt wird, führen Mitarbeiter des Begleitdienstes mehrere Gespräche mit ihr und, vermitteln ihr ein realistisches Bild ihrer späteren Aufgabe. Auch wird ihre Motivation, WR zu werden überprüft. Die Anerkennung erfolgt jeweils für eine Dauer von 3 Jahren. Anerkannte Wohnressourcen erfüllen verschiedene Kriterien, u.a. ein Mindestalter von 21 Jahren und eine offene Einstellung Menschen mit Behinderung gegenüber, die Fähigkeit, auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Lebensalltag eingehen zu können, …. Zudem müssen sie angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen können, an allen Aufenthaltstagen der Personen mit Behinderung (auch an Wochenenden und Feiertagen) eine angemessene Begleitung entsprechend des abgestimmten Bedarfs- und Begleitplans gewährleisten können, usw. Jede WR hat eine feste Ansprechperson im Begleitdienst, die u.a. die pädagogische Begleitung der WR und der Personen mit Behinderung, die Planung von Urlauben, die Koordination mit anderen Diensten, usw. gewährleistet. Wohnressourcen werden für die Aufnahme einer Person mit Behinderung entschädigt und haben An-recht auf einen Urlaub bzw. auf freie Tage. Zusätzlich haben WR auch die Möglichkeit, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. Derzeit sucht der Begleitdienst neue Wohnressourcen im Norden und im Süden der DG. Auch wenn derzeit verschiedene freie Aufnahmeplätze in WR zur Verfügung stehen, ist es stets wichtig, dass der Begleitdienst auf eine Vielzahl an potentiellen WR zurückgreifen kann, damit auch jeder Nutznießer in die WR orientiert werden kann, die seiner Persönlichkeit am ehesten entspricht. Kontakt: Danny DUJARDIN: 0472/ 68.35.25 | danny.dujardin@dpb.be
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