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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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Selbstständiges WohnenViele Menschen mit Behinderungen in der DG leben selbstständig in ihrer Eigentums- oder Mietwohnung. Sie leben dabei alleine, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft. Einige Menschen nehmen hierbei die Unterstützung des Begleitdienstes „Selbstständiges Wohnen“ in Anspruch. Dieser richtet sich an Menschen mit Behinderung zwischen 18 und 65 Jahren, bei denen eine geistige Behinderung, eine Körperbehinderung, eine sensorische Behinderung und/oder Autismus vorliegt. Der Dienst begleitet und unterstützt die Person in ihrem Wunsch, selbstständig zu wohnen, aber auch in der Bewältigung des Alltags. Diese Unterstützung kann von der realistischen Einschätzung dieses Wunsches der Person bis hin zu den konkreten Begleitungen bei den häuslichen Aktivitäten reichen. Ebenso kann sie die Suche nach einer Wohnung sowie die Verwaltung des täglichen Haushaltsgeldes beinhalten. Dabei wird auch auf die Dienstleistungen anderer (nicht spezifischer) Dienste zurückgegriffen, die auch von nichtbehinderten Menschen genutzt werden können (z.B. Essen auf Rädern, Haushaltshilfe, Vermögensverwaltung, sozial-psychologische Begleitung, …). Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, dass die Person den Begleitdienst außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichen kann. Die Begleitung beruht auf der Selbstbestimmung der Person und dem gegenseitigen Respekt zwischen ihr und ihrem persönlichen Begleiter. Das Begleitangebot ist stets freiwillig. Jede Person, die einen Begleitbedarf im Wohnalltag hat, erhält auf ihre Anfrage hin einen feste Begleitperson. Nach Erfassung des individuellen Bedarfs der Person arbeitet die Begleitperson mit ihr das Begleitangebot aus und setzt es anschließend mit ihr um. Die Begleitung findet mindestens alle 2 Monate und maximal einmal wöchentlich statt. Die Begleitdauer beträgt in der Regel zwischen 1 - 1½ Stunden pro Woche Punktuell kann die Begleitung intensiviert werden. Die Inhalte der Begleitung werden in einem sogenannten Begleitvertrag festgehalten. Die Begleitung wird beendet, wenn der Vertrag seitens der Person aufgekündigt wird oder der Bedarf nicht mehr besteht. Die Dienstleistung ist kostenlos. Die Person trägt als Mieter oder Eigentümer ihrer Wohnung alle anfallenden Kosten. Die Kosten, die durch die Nutzung von Angeboten externer Dienstleistungsanbieter entstehen, werden ebenfalls von der Person selbst übernommen. Kontakt: Danny DUJARDIN: 0472/ 68.35.25 | danny.dujardin@dpb.be
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