Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Zulagen zum Kindergeld


Zuschlag zum Kindergeld für Kinder mit Erkrankung oder Behinderung
Personen zwischen 0 und 21 Jahren mit einer Erkrankung oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung können einen Zuschlag zum Kindergeld beziehen.
Der FÖD Soziale Sicherheit bestimmt, ob der Antragsteller erkrankt oder körperlich oder geistig behindert ist. Gezahlt wird der Zuschlag zum Kindergeld derzeit von den Einrichtungen, die Kindergeld zahlen.

Kindergeld für Kinder von Eltern mit Behinderung
Personen, die keine Lohnarbeit ausüben und die eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten oder eine Eingliederungsbeihilfe beziehen, die einer Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 9 Punkten entspricht, können für ihre Kinder Kindergeld für Kinder von Personen mit Behinderung beziehen.
Der FÖD Soziale Sicherheit bestätigt, dass die Person die erforderliche Unterstützung für Personen mit Behinderung effektiv bekommt.
Gezahlt wird das Kindergeld für Kinder von Personen mit Behinderung derzeit von der Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer (Office national d'allocations familiales pour travailleurs salariés - ONAFTS).

Kindergeld für Kinder mit Erkrankung oder Behinderung, die nicht mehr schulpflichtig sind
Über den 31. August des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre werden, und bis zum Alter von 21 Jahren können Personen, die die Bedingungen zum Erhalt des Zuschlags zum Kindergeld für Kinder mit Erkrankung oder Behinderung erfüllen, das sog. „Kindergeld für Kinder mit Erkrankung oder Behinderung, die nicht mehr schulpflichtig sind“ beziehen. Gleiches gilt im Alter von 21 bis 25 Jahren für Personen mit einem Lehrvertrag, Studenten, Personen, die eine Diplomarbeit vorbereiten, und Personen, die als junge Arbeitssuchende eingeschrieben sind.
Der FÖD Soziale Sicherheit stellt fest, ob der Antragsteller erkrankt ist oder körperlich oder geistig behindert ist. Gezahlt wird das Kindergeld für Kinder mit Erkrankung oder Behinderung, die nicht mehr schulpflichtig sind, derzeit von den Einrichtungen, die Kindergeld zahlen.

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