Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Wohngemeinschaft


Wohngemeinschaften (WG) richten sich an Erwachsene zwischen 18 und 65 Jahren mit einer geistigen, körperlichen und/oder sensorischen Behinderung, die eine eigenständige und dennoch begleitete Wohnform in einer Gemeinschaft mit anderen behinderten Personen wünschen oder eine solche benötigen – nach dem Motto „gemeinsam sind wir stark“.

In den Wohngemeinschaften leben bis zu vier Menschen gemeinsam in einer Eigentums- oder Mietwohnung. Meist handelt es sich um Menschen, die in einer Trainingswohnung die Fähigkeiten erlangt haben, eigenständig zu leben.

Die Personen teilen sich die Aufgaben des Wohnalltags. Voraussetzung für das Wohnen in einer WG ist, dass sie einer regelmäßigen und strukturierenden Tagesbeschäftigung nachgehen und den Alltag selbstständig meistern können. Maximal zweimal pro Woche erhalten sie eine punktuelle und zielgerichtete Begleitung, die individuell auf jede Person abgestimmt ist und von den Wohnheimen (Eupen und Lommersweiler) oder dem Begleitdienst Wohnen gewährleistet wird.

Möchte eine Person mit Behinderung in eine Wohngemeinschaft ziehen und entspricht diese Wohnform auch ihrem individuellen Bedarf und ihren individuellen Fähigkeiten, wird ihr zunächst ein „Probewohnen“ angeboten. Verläuft dies für alle Beteiligten erfolgreich, wird ein Vertrag unterschrieben, der sowohl die finanziellen als auch versicherungstechnischen Aspekte regelt. Ebenfalls hält dieser Vertrag die Regeln des Zusammenlebens fest. In regelmäßigen Abständen wird gemeinsam mit den Bewohnern der WG überprüft, ob die Begleitung ihrem Bedarf entspricht.

Die Kosten, die aus Miete, Unterhalt, Ernährung,… entstehen werden von den Bewohnern selbst getragen. Für die Begleitung zahlen die Personen mit Behinderung je nach Intensität der Begleitung eine Eigenbeteiligung von 250 und 450  € pro Monat.

Kontakt:

Danny DUJARDIN: 0472/68.35.25 | danny.dujardin@dpb.be

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