Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Beschützende Werkstätte


Die Beschützenden Werkstätten (BWs) beschäftigen Arbeitnehmer/-innen, die einer bezahlten Arbeit nachgehen können, jedoch den Anforderungen und Zwängen des freien Arbeitsmarktes aufgrund ihrer Behinderung nicht oder noch nicht gewachsen sind. Neben Personen mit Behinderung werden auch nicht-behinderte Arbeitnehmer/-innen und leitendes Personal in den BWs beschäftigt.

Ausbildungsabteilungen

Zusätzlich bieten die drei Beschützenden Werkstätten Ausbildungsabteilungen an. Diese Beschäftigungsmöglichkeit richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkungen in den sozial-beruflichen Fähigkeiten ein gezieltes Training benötigen, um die Anforderungen der verschiedenen Arbeitsbereiche in den Beschützenden Werkstätten erfüllen zu können. Die behinderten Menschen werden von Fachpersonal mit pädagogischer Grundausbildung begleitet. Erstes Ziel ist die Beschäftigung in einer Beschützenden Werkstätte. Ebenfalls sollen Ausbildungsabteilungen durch konkrete Arbeit auf eine entlohnte Beschäftigung vorbereiten.

Die Ausbildung in den Ausbildungsabteilungen kann maximal während drei Jahren bewilligt werden. Danach erhält die Person – abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit – einen Arbeitsvertrag oder aber sie wird in ein Langzeitpraktikum orientiert.

Langzeitpraktikum

Das Langzeitpraktikum bietet die Möglichkeit, auch schwach leistungsfähige Personen unter angemessenen Arbeitsbedingungen dauerhaft in einer Beschützenden Werkstätte zu beschäftigen.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es drei Beschützende Werkstätten. Diese sind:

Beschützende Werkstätte Eupen VoG
Adapta - Betrieb für angepasste Arbeit
Die Zukunft - Beschützende Werkstätte Meyerode VoG

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