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Ausbildungspraktikum
Das Ausbildungspraktikum (AP) dient der sozialberuflichen Integration von Menschen mit Behinderung, die ein Ersatzeinkommen beziehen, mindestens 21 Jahre alt sind und für die ein Arbeitsvertrag (noch) keine Perspektive darstellt. Dies geschieht bei Bedarf durch die Unterstützung von fachlich ausgebildeten Personen, den Begleiterinnen der Ausbildungs- und Langzeitpraktika.
Der Start-Service und die Begleiter:
- stehen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten bei der Erstellung des individuellen Praktikumprogramms beratend zur Seite;
- überprüfen die effektive Durchführung des Praktikumsprogramms;
- beraten den Arbeitgeber und den Praktikanten, wenn Arbeitsplatzanpassungen technischer, organisatorischer und/oder didaktischer Art erforderlich sind;
- sehen regelmäßig Bilanzgespräche mit dem Arbeitgeber und dem Praktikanten vor.
Vorteile für den Arbeitgeber:
- trägt nur die Rückerstattung der Unkosten des Praktikanten im Rahmen seines Praktikums;
- keine Lohnkosten;
- die Arbeitsunfall- und Haftpflichtversicherung für den Praktikanten wird durch die DPB abgeschlossen.
Dauer der Maßnahme:
Diese Maßnahme ist für eine Dauer von maximal 12 Monaten vorgesehen, kann jedoch verlängert werden, solange dies erforderlich ist.
Kontakt:
Gabriele FETTWEIS: 080/ 22.91.11 | gabriele.fettweis@dpb.be
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Sporthouse Worriken zugänglich gestaltet
In Worriken wurde das neue Sporthouse eröffnet. Die Zimmer sind zugänglich für Personen mit eingeschränkter Mobilität und sind mit einem Lift zu erreichen. Weitere Infos unter www.worriken.be
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